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EzB - Entscheidungen zum Bankrecht
Kick-Back-Haftung der beratenden Bank auch bei Widerruflichkeit
des empfohlenen Finanzierungsgeschäfts
LG Hamburg,
Urteil vom 22.07.2009
- 313 O 340/08 -
Begriffe:
Anlageberatung, Aufklärungspflicht, Schadensersatz, Interessenkonflikt,
Rückvergütungen, Kick-Backs,
Medienfonds, Widerruf, Widerrufsbelehrung,
Verbraucherdarlehensvertrag, verbundenes Geschäft, Abtretung, § 255 BGB |
Leitsatz RA Maier:
Ein Schadensersatzanspruch des Anlegers gegen die beratende Bank wegen verschwiegener
Rückvergütungen ("Kick-Backs") besteht auch dann, wenn der Anleger
das empfohlene Finanzierungsgeschäft wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung weiterhin
widerrufen kann.
Der Anleger muss dann aber seine Rechte gegen die finanzierende Bank
auf und aus dem Widerruf an die beratende Bank abtreten (§ 255 BGB analog).
Fundstellen in Zeitschriften:
VuR 2009, 385 (Besprechung RA Maier)
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Rechtsanwalt Arne Maier, Am Kronenhof 2, 73728 Esslingen
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