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EzB - Entscheidungen zum Bankrecht
Widerrufsbelehrung im verbundenen Verbraucherdarlehensvertrag (§§ 495, 355, 358 BGB)
BGH,
Urteil vom 23.06.2009
- XI ZR 156/08 -
Begriffe:
Widerruf, Widerrufsbelehrung,
Verbraucherdarlehensvertrag, verbundenes Geschäft, Ausschluss, Erstreckungswirkung,
Pflichtenteilung |
Leitsätze:
1. Sind Verbraucherdarlehensvertrag und finanziertes Geschäft verbundene Verträge
i.S.d. § 358
Abs.3 BGB, darf die dem Verbraucher erteilte Widerrufsbelehrung einem unbefangenen
rechtsunkundigen Leser nicht den unzutreffenden Eindruck vermitteln,
mit einem Widerruf könne er sich ausschließlich
von den Bindungen des finanzierten Geschäfts lösen,
nicht aber von den Bindungen des Darlehensvertrags.
2. Eine "Pflichtenteilung" der Unternehmer, nach welcher der Darlehensgeber
über den Ausschluss des § 495 BGB wegen eines vorrangigen
Widerrufsrechts in Bezug auf das Verbundgeschäft zu belehren habe und
allein der Vertragspartner des finanzierten Geschäfts
über die Erstreckungswirkung des § 358 Abs.1 BGB, ist mit dem Schutzzweck
der gemäß § 355 Abs.2, § 358 Abs.5 BGB zu erteilenden
qualifizierten Widerrufsbelehrung nicht zu vereinbaren.
Fundstellen in Zeitschriften:
VuR 2009, 382 (Besprechung RA Maier)
NJW 2009, 3020
WM 2009, 1497
ZIP 2009, 1512
Vorinstanz:
OLG München, Urteil vom 28.04.2008
- 17 U 1546/08 - |