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EzB - Entscheidungen zum Bankrecht
Informations- und Beratungspflichten einer Bank
mit beschränkter (gesetzlicher) Einlagensicherung
BGH,
Urteil vom 14.07.2009
- XI ZR 152/08 -
(Parallelverfahren: XI ZR 153/08)
Begriffe:
Anlageberatung, Einlagensicherung, sichere Anlage |
Leitsätze:
1. Eine Bank genügt ihrer Pflicht nach § 23a Abs.1 Satz 2
KWG i.d.F.
vom 01.08.1998, einen Kunden schriftlich in leicht verständlicher
Form über die Sicherungseinrichtung zu informieren,
wenn die Information in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen
enthalten ist und sie den Kunden hierauf vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung
gesondert hinweist.
2. Eine Bank darf bei Zustandekommen eines Beratungsvertrages einem Kunden,
der ein besonderes Interesse an der Nominalsicherheit einer Geldanlage
offenbart hat, keine Einlage bei ihr selbst empfehlen, wenn bei ihr
nur die gesetzliche Mindestdeckung nach dem Einlagensicherungs- und
Anlegerentschädigungsgesetz besteht.
Fundstellen in Zeitschriften:
VuR 2009, 381 (Besprechung RA Maier)
NJW 2009, 3429
WM 2009, 1647
ZIP 2009, 1654
BB 2009, 1996 (Langen)
EWiR 2009, 623 (Michel)
Vorinstanz:
OLG Dresden, Urteil vom 16.04.2008
- 8 U 1543/07 - |