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EzB - Entscheidungen zum Bankrecht
Lehman-Zertifikaten keine sichere Anlage
LG Hamburg,
Urteil vom 23.09.2009
- 322 O 134/09 - (nicht rechtskräftig)
Hamburger Sparkasse (Schadensersatz: 10.000 Euro)
Begriffe:
Anlageberatung, anlegergerechte Beratung, Schadensersatz, Lehman-Zertifikate, sichere Anlage,
Hamburger Sparkasse (Haspa) |
Leitsätze:
1. Eine Bank verletzt ihre Verpflichtungen aus einem Beratungsvertrag, wenn sie einem Kunden, der eine
sichere Kapitalanlage wünscht, eine Inhaberschuldverschreibung einer ausländischen Investmentbank,
die durch eine Garantie einer US-amerikanischen Holding abgesichert ist und die keinem Einlagesicherungssystem
unterliegt, als sicher empfiehlt.
2. In diesem Fall kommt es nicht darauf an, ob sich der Kunde das Eingreifen eines Einlagesicherungssystems
(irrtümlich) als gegeben vorgestellt hat oder nicht.
Fundstellen in Zeitschriften:
VuR 2009, 471 (Besprechung RA Maier)
nicht rechtskräftig
Aktenzeichen beim OLG Hamburg: 6 U 141/09
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