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      EzB - Entscheidungen zum Bankrecht

Lehman-Zertifikaten keine sichere Anlage

LG Hamburg, Urteil vom 23.09.2009
- 322 O 134/09 - (nicht rechtskräftig)
Hamburger Sparkasse (Schadensersatz: 10.000 Euro)

Begriffe:
Anlageberatung, anlegergerechte Beratung, Schadensersatz, Lehman-Zertifikate, sichere Anlage, Hamburger Sparkasse (Haspa)

Leitsätze:

1. Eine Bank verletzt ihre Verpflichtungen aus einem Beratungsvertrag, wenn sie einem Kunden, der eine sichere Kapitalanlage wünscht, eine Inhaberschuldverschreibung einer ausländischen Investmentbank, die durch eine Garantie einer US-amerikanischen Holding abgesichert ist und die keinem Einlagesicherungssystem unterliegt, als sicher empfiehlt.

2. In diesem Fall kommt es nicht darauf an, ob sich der Kunde das Eingreifen eines Einlagesicherungssystems (irrtümlich) als gegeben vorgestellt hat oder nicht.

Anmerkung RA Maier:

Siehe zu der Frage, wann eine Anlage sicher ist:
  • BGH, Urteile vom 14.07.2009 (XI ZR 152/08 und XI ZR 153/08)


  • Zertifikate sind - mangels Einlagensicherung - nicht sicher.
  • LG Heidelberg, Urteil vom 24.02.2010 (2 O 208/09)


  • Siehe auch Rechtsprechungsübersicht zu den Lehman-Zertifikaten.
     
     
    Entscheidung im Wortlaut
    (Fundstellen im Internet):
  • Rechtsprechung Hamburg
  • FIS Money Advice
  • OpenJur
  • RAe Michaelis (pdf)
  •       Zusammenfassungen / Stellungnahmen
    (Fundstellen im Internet):
  • Hamburger Abendblatt
  • vzbv

  • Fundstellen in Zeitschriften:
  • VuR 2009, 471 (Besprechung RA Maier)


  • nicht rechtskräftig
    Aktenzeichen beim OLG Hamburg: 6 U 141/09

    Rechtsanwalt Arne Maier, Am Kronenhof 2, 73728 Esslingen

     

             
     
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