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      EzB - Entscheidungen zum Bankrecht

Abschlussgebür bei Bausparverträgen bestätigt

LG Dortmund, Urteil vom 15.05.2009
- 8 O 319/08 -
Landesbausparkasse West

Begriffe:
AGB, AGB-Kontrolle, Bankentgelte, Bausparvertrag, Abschlussgebühr, Bausparerzeckgemeinschaft

Aus den Entscheidungsgründen:

"Die Abschlussgebühr und das Agio sind als Preisabrede und nicht als bloße Preisnebenabrede zu qualifizieren und damit der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB entzogen.

Selbst wenn man in beiden Regelungen eine bloße Preisnebenabrede sehen würde mit der Folge der Eröffnung der AGB-rechtlichen-Kontrollfähigkeit, läge eine Unwirksamkeit § 307 BGB nicht vor: Die beanstandeten Klauseln verstoßen weder gegen das - im Übrigen auch für eine Preisabrede geltende - Transparenzgebot (§ 307 Abs.1 Satz 2 BGB); noch sind sie mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen werden soll, unvereinbar. Sie benachteiligen den Verbraucher auch nicht entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen (§ 307 Abs.1 Satz 1 BGB). (...)

Das Landgericht Heilbronn hat in seiner Entscheidung vom 12.03.2009 (6 0 341/08) eine praktisch inhaltsgleiche Klausel bzgl. der Abschlussgebühr einer anderen Bausparkasse geprüft und die Klage des Klägers abgewiesen. Das Landgericht Heilbronn hat die Klausel unter allen erdenklichen rechtlichen Gesichtspunkten überprüft und seine Entscheidung sorgfältig und überzeugend sowie unter Berücksichtigung der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtssprechung begründet. Die Kammer schließt sich der Ansicht des Landgerichts Heilbronn im vollen Umfange an. Zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen wird auf den Inhalt dieser Entscheidung Bezug genommen."

Anmerkung RA Maier:

Es handelt sich um eines von drei Musterverfahren.
Das Landgericht Heilbronn (Urteil vom 12.03.2009, 6 O 341/08, Bausparkasse Schwäbisch Hall) und
das Landgericht Hamburg (Urteil vom 22.05.2009, 324 O 777/08, Deutscher Ring Bausparkasse)
haben die Abschlussgebühr ebenfalls bestätigt.

Siehe auch Verbraucherzentrale NRW.
 
Entscheidung im Wortlaut
(Fundstellen im Internet):
  • Rechtsprechung NRW
  •       Zusammenfassungen / Stellungnahmen
    (Fundstellen im Internet):
  • Jurion

  • Fundstellen in Zeitschriften:
    noch kein Eintrag

    Rechtsanwalt Arne Maier, Am Kronenhof 2, 73728 Esslingen

     

             
     
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