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EzB - Entscheidungen zum Bankrecht
Abschlussgebür bei Bausparverträgen bestätigt
LG Hamburg,
Urteil vom 22.05.2009
- 324 O 777/08 -
Deutscher Ring Bausparkasse
Begriffe:
AGB, AGB-Kontrolle, Bankentgelte, Bausparvertrag, Abschlussgebühr,
Bausparerzeckgemeinschaft |
Aus den Entscheidungsgründen:
"Der Kläger hat keinen Anspruch gegen die Beklagte auf Unterlassung der Verwendung der Klausel
gem. § 1 Abs.2 der ABB der Beklagten (Abschlussgebühr). Bei dieser Klausel
handelt es sich um eine der AGB-rechtlichen Überprüfung entzogene Preisabrede
gem. § 307 Abs.3 S.1 BGB.
Im Übrigen verstieße sie selbst dann, wenn man sie als kontrollfähige Preisnebenabrede
ansehen würde, nicht gegen die §§ 307
bis 309 BGB."
Fundstellen in Zeitschriften:
WM 2009, 1315
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Rechtsanwalt Arne Maier, Am Kronenhof 2, 73728 Esslingen
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