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      EzB - Entscheidungen zum Bankrecht

Aufklärungspflichten bei Lehman-Zertifikaten
(fehlende Einlagensicherung und Gewinnmarge)


LG Hamburg, Urteil vom 23.06.2009
- 310 O 4/09 - (nicht rechtskräftig)
Hamburger Sparkasse (Schadensersatz: gut 10.000 Euro)

Begriffe:
Anlageberatung, Aufklärungspflicht, Schadensersatz, Lehman-Zertifikate, Einlagensicherung, Rückvergütungen, Kick-Backs, Gewinnmarge, Hamburger Sparkasse (Haspa)

Leitsätze RA Maier:

1. Ob eine Einlagensicherung besteht oder nicht, ist ein für die Anlageentscheidung bedeutsamer Gesichtspunkt, über den der Anlageberater seinen Kunden jedenfalls dann ausdrücklich aufklären muss, wenn der Kunde von einer gesicherten in eine ungesicherte Anlage wechselt.

2. Der Anlageberater muss seinen Kunden über eine Gewinnmarge aufklären, die er beim Eigenvertrieb fremder Finanzprodukte erzielt. Die BGH-Rechtsprechung zu den Aufklärungspflichten über Rückvergütungen ("Kick-Backs") ist auf diesen Fall zu übertragen.

Anmerkung RA Maier:

Siehe Rechtsprechungsübersicht zu den Lehman-Zertifikaten.
 
Entscheidung im Wortlaut
(Fundstellen im Internet):
  • Rechtsprechung Hamburg
  • FIS Money Advice
  • RA Feser
  • RA Trenkler
  • openJur
  • Verbraucherzentrale Hamburg (pdf)
  •       Zusammenfassungen / Stellungnahmen
    (Fundstellen im Internet):
  • Pressemitteilung OLG Hamburg
  • Beck Aktuell
  • mzs Rechtsanwälte
  • anwalt.de
  • Stadtdatenbank
  • Tagesschau (Video)

  • Fundstellen in Zeitschriften:
  • VuR 2009, 386 (Besprechung RA Maier)
  • WM 2009, 1282
  • ZIP 2009, 1311
  • BB 2009, 1828 (Bausch)


  • nicht rechtskräftig
    Das OLG Hamburg hat das Urteil aufgehoben und die Klage abgewiesen (Urteil vom 23.04.2010, 13 U 118/09). Die Revision zum BGH wurde zugelassen.

    Rechtsanwalt Arne Maier, Am Kronenhof 2, 73728 Esslingen

     

             
     
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