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EzB - Entscheidungen zum Bankrecht
Aufklärungspflichten bei Lehman-Zertifikaten
(fehlende Einlagensicherung und Gewinnmarge)
LG Hamburg,
Urteil vom 23.06.2009
- 310 O 4/09 - (nicht rechtskräftig)
Hamburger Sparkasse (Schadensersatz: gut 10.000 Euro)
Leitsätze RA Maier:
1. Ob eine Einlagensicherung besteht oder nicht, ist ein für die
Anlageentscheidung bedeutsamer Gesichtspunkt, über den der Anlageberater
seinen Kunden jedenfalls dann ausdrücklich aufklären muss,
wenn der Kunde von einer gesicherten in eine ungesicherte Anlage wechselt.
2. Der Anlageberater muss seinen Kunden über eine Gewinnmarge aufklären,
die er beim Eigenvertrieb fremder Finanzprodukte erzielt.
Die BGH-Rechtsprechung zu den Aufklärungspflichten
über Rückvergütungen
("Kick-Backs") ist auf diesen Fall zu übertragen.
Fundstellen in Zeitschriften:
VuR 2009, 386 (Besprechung RA Maier)
WM 2009, 1282
ZIP 2009, 1311
BB 2009, 1828 (Bausch)
nicht rechtskräftig
Das OLG Hamburg hat das Urteil aufgehoben und die Klage abgewiesen
(Urteil vom 23.04.2010,
13 U 118/09). Die Revision zum BGH wurde zugelassen.
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