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      EzB - Entscheidungen zum Bankrecht

Aufklärungspflichten bei Lehman-Zertifikaten
(Handelsspanne)


LG Hamburg, Urteil vom 01.07.2009
- 325 O 22/09 - (nicht rechtskräftig)
Hamburger Sparkasse (Schadensersatz: 10.000 Euro)

Begriffe:
Anlageberatung, Aufklärungspflicht, Schadensersatz, Lehman-Zertifikate, Rückvergütungen, Kick-Backs, Gewinnmarge, Handelsspanne, Hamburger Sparkasse (Haspa)

Aus den Entscheidungsgründen:

"Der vom Bundesgerichtshof für den Fall der Rückvergütung entwickelte Grundsatz, dass der Anleger auch darüber aufzuklären ist, ob und in welchem Umfang die Bank an einer bestimmten Anlage verdient, ist auf den vorliegenden Fall einer von der Bank erwarteten Handelsspanne übertragbar. Die Interessenlage der am Beratungsvertrag Beteiligten ist in den Fällen, in denen eine Bank zu einer Anlage rät, mit der sie eine Handelsspanne realisieren will, nicht wesentlich anders als in den Fällen, in denen die Bank eine Rückvergütung für die Vermittlung einer bestimmten Anlage erhalten will. (...) In beiden Fällen besteht die Gefahr, dass die Bank ihre Empfehlung nicht anleger- und objektgerecht allein im Kundeninteresse abgibt, sondern zumindest auch ein eigenes Interesse verfolgt."

Anmerkung RA Maier:

Siehe Rechtsprechungsübersicht zu den Lehman-Zertifikaten.
 
Entscheidung im Wortlaut
(Fundstellen im Internet):
  • Rechtsprechung Hamburg
  • FIS Money Advice
  • RA Feser
  • RA Trenkler
  • Verbraucherzentrale Hamburg (pdf)
  •       Zusammenfassungen / Stellungnahmen
    (Fundstellen im Internet):
  • Pressemitteilung OLG Hamburg
  • mzs Rechtsanwälte
  • ARD Nachtmagazin (Video)
  • Hamburg Journal (Video)

  • Fundstellen in Zeitschriften:
  • WM 2009, 1363
  • ZIP 2009, 1948
  • EWiR 2009, 595 (Mehrbrey/Sevenbeck)


  • nicht rechtskräftig
    Das OLG Hamburg hat das Urteil aufgehoben und die Klage abgewiesen (Urteil vom 23.04.2010, 13 U 117/09). Die Revision zum BGH wurde zugelassen.

    Rechtsanwalt Arne Maier, Am Kronenhof 2, 73728 Esslingen

     

             
     
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