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EzB - Entscheidungen zum Bankrecht
Aufklärungspflichten bei Lehman-Zertifikaten
(Handelsspanne)
LG Hamburg,
Urteil vom 01.07.2009
- 325 O 22/09 - (nicht rechtskräftig)
Hamburger Sparkasse (Schadensersatz: 10.000 Euro)
Aus den Entscheidungsgründen:
"Der vom Bundesgerichtshof für den Fall der Rückvergütung entwickelte Grundsatz, dass der Anleger
auch darüber aufzuklären ist, ob und in welchem Umfang die Bank an einer bestimmten Anlage verdient,
ist auf den vorliegenden Fall einer von der Bank erwarteten Handelsspanne übertragbar. Die Interessenlage
der am Beratungsvertrag Beteiligten ist in den Fällen, in denen eine Bank zu einer Anlage rät,
mit der sie eine Handelsspanne realisieren will, nicht wesentlich anders als in den Fällen, in denen
die Bank eine Rückvergütung für die Vermittlung einer bestimmten Anlage erhalten will. (...)
In beiden Fällen besteht die Gefahr, dass die Bank ihre Empfehlung nicht anleger- und objektgerecht
allein im Kundeninteresse abgibt, sondern zumindest auch ein eigenes Interesse verfolgt."
Fundstellen in Zeitschriften:
WM 2009, 1363
ZIP 2009, 1948
EWiR 2009, 595 (Mehrbrey/Sevenbeck)
nicht rechtskräftig
Das OLG Hamburg hat das Urteil aufgehoben und die Klage abgewiesen
(Urteil vom 23.04.2010,
13 U 117/09). Die Revision zum BGH wurde zugelassen.
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