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      EzB - Entscheidungen zum Bankrecht

Lehman-Zertifikate; Klage abgewiesen

LG Stuttgart, Urteil vom 17.07.2009
- 8 O 129/09 -
Klage abgewiesen

Begriffe:
Anlageberatung, Aufklärungspflicht, Schadensersatz, Lehman-Zertifikate, Rückvergütungen, Kick-Backs, Gewinnmarge, Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens, Bonitätsrisiko, Einlagensicherung, Totalverlustrisiko, Auskunftsanspruch, sekundäre Darlegegungslast

Leitsätze RA Maier:

1. Es kann offen bleiben, ob die beratende Bank, die die empfohlenen Zertifikate fremder Emittenten selbst veräußert, bei einem solchen Eigengeschäft über ihre Gewinnmarge aufklären muss.

2. Die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens setzt voraus, dass nur eine vernünftige Handlungsalternative in Betracht kommt. Das ist nur bei einer außergewöhnlich hohen Vergütung (Gewinnmarge) anzunehmen, zumal wenn der Anleger später trotz offengelegter Provision weitere Zertifikate erworben hat.

3. Der Hinweis der beratenden Bank auf das Bonitätsrisiko des Emittenten eines Zertifikats stellt das Fehlen der Einlagensicherung hinreichend klar.

4. Das Rating der im September 2009 insolvent gewordenen Investmentbank Lehman Brothers war im Februar 2007 noch erstklassig, so dass für eine Erläuterung kein Anlass bestand.

5. Der Anleger hat keinen Auskunftsanspruch gegen die beratende Bank, ob im Rahmen der Anlageberatung Mitteilungspflichten verletzt wurden. Eine Stufenklage zur Ermittlung/Bezifferung evtl. Provisionen/Rückvergütungen ist unzulässig, wenn der Anleger die Auskunft nicht benötigt, um seinen Schadensersatzanspruch zu beziffern. Die beratende Bank trägt aber eine sekundäre Darlegungslast zu Vorgängen, die sich der Wahrnehmung des Anlegers entziehen.

Anmerkung RA Maier:

Siehe Rechtsprechungsübersicht zu den Lehman-Zertifikaten.
 
Entscheidung im Wortlaut
(Fundstellen im Internet):
noch kein Eintrag
      Zusammenfassungen / Stellungnahmen
(Fundstellen im Internet):
noch kein Eintrag

Fundstellen in Zeitschriften:
  • WM 2009, 1697
  • Rechtsanwalt Arne Maier, Am Kronenhof 2, 73728 Esslingen

     

             
     
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