Stand dieser Seite: 09.11.2010     Kontakt / Impressum     wichtige Hinweise     rechtsrat.ws    
 
      EzB - Entscheidungen zum Bankrecht

"Kick-Backs": Freie Anlageberater doch nicht aus dem Schneider?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.07.2010
- I-6 U 136/09 - (nicht rechtskräftig)

Begriffe:
Anlageberatung, Aufklärungspflicht, Schadensersatz, Interessenkonflikt, Rückvergütungen, Kick-Backs, freie Anlageberater, Prospektangaben

Leitsätze RA Maier:

1. Die Aufklärungspflicht des Anlageberaters über eigene Provisionen gilt nicht nur für Banken, sondern auch für freie Finanzdienstleister (gegen BGH, Urteil vom 15.04.2010, III ZR 196/09).

2. Der Interessenkonflikt des Anlageberaters hängt nicht davon ab, "aus welchem Topf" er seine Vergütung erhält, sondern davon, dass er umsatzabhängig am Vertriebserfolg partizipiert und damit in seiner Objektivität beeinflusst sein kann.

3. Weiß der Anleger, dass sein Berater vom Kapitalsuchenden eine Provision erhält, bleibt er über die Höhe der Provision aufklärungsbedürftig. Unterlässt er die Nachfrage zur Höhe der Provision, so heißt das nicht, dass die Provision für seine Anlageentscheidung ohne Bedeutung sei (gegen OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 24.06.2009, 17 U 307/08).

Anmerkung RA Maier:

Das OLG Düseldorf widerspricht nachdrücklich und aus guten Gründen der Ansicht des III. BGH-Zivilsenats (Urteil vom 15.04.2010, III ZR 196/09), wonach nur Banken, nicht aber freie Anlageberater zur "Kick-Back"-Aufklärung verpflichtet sein sollen.
Siehe auch Rechtsprechungsübersicht zu Rückvergütungen (Kick-Backs).
 
 
Entscheidung im Wortlaut
(Fundstellen im Internet):
  • Rechtsprechung NRW
  • FIS Money Advice
  •       Zusammenfassungen / Stellungnahmen
    (Fundstellen im Internet):
  • Rechtsanwälte Nieding & Barth (pdf)
  • ZIP-Leitsätze

  • Fundstellen in Zeitschriften:
  • VuR 2010, 419 (Besprechung RA Maier)
  • WM 2010, 1943
  • ZIP 2010, 1583


  • Vorinstanz:
    LG Düsseldorf, Urteil vom 19.08.2009
    - 9 O 279/08 -

    nicht rechtskräftig
    Aktenzeichen beim BGH: III ZR 170/10

    Rechtsanwalt Arne Maier, Am Kronenhof 2, 73728 Esslingen

     

             
     
      Verbraucherrecht   
     
        aktuell

    Bankrecht
  • Kick-Backs


  • Bürgschaft

    Vertragsfallen

    Arzt & Patient

    Schrottimmobilien

    Gewinnzusagen

    Arbeitsrecht

    Tarifverträge

    Mindestlohn / AEntG

    Infos zum AGG

    Mietrecht

    Gesetze

    Kontakt / Impressum

    Veröffentlichungen

    Rechtsberatung

    wichtige Hinweise

    sowas!


    Die Seiten
    von rechtsrat.ws
    betreffen das
    deutsche Recht.



    Für alle Seiten
    von rechtsrat.ws
    gilt ein allgemeiner
    Haftungsausschluss.



    Rechtsanwalt
    Arne Maier
    Am Kronenhof 2
    73728 Esslingen



    Veröffentlichungen