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      EzB - Entscheidungen zum Bankrecht

Konnte eine beratende Bank im Jahr 2001 ihre Aufklärungspflicht über Rückvergütungen ("Kick-Backs") auch außerhalb des Wertpapierhandels erkennen?

OLG Dresden, Urteil vom 24.07.2009
- 8 U 1240/08 - (vom BGH aufgehoben)
Commerzbank

Begriffe:
Anlageberatung, Aufklärungspflicht, Schadensersatz, Interessenkonflikt, Rückvergütungen, Kick-Backs, Verschulden, unvermeidbarer Rechtsirrtum

Leitsatz:

Ein Anlageberater, der es im Jahre 2001 unterlassen hat, im Zusammenhang mit der Empfehlung einer nicht dem Anwendungsbereich des WpHG unterfallenden steuerbegünstigten Kapitalanlage gegenüber dem Anlageinteressenten unaufgefordert zu offenbaren, dass ihm eine (die 15%-Grenze unterschreitende) Provision vom Anbieter in Aussicht steht, befand sich in Bezug auf die Verletzung der Offenlegungspflicht in einem unvermeidbaren Rechtsirrtum.

Anmerkung RA Maier:

Zum Verschulden so auch OLG Oldenburg, Urteil vom 11.09.09, 11 U 75/08. Richtig dagegen OLG Stuttgart, Urteil vom 06.10.09, 6 U 126/09, und OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 20.10.09, 14 U 98/08.

Der Annahme eines unvermeidbaren Rechtsirrtums durch das OLG Dresden kann nicht zugestimmt werden. Wenn, wie auch das OLG nicht verkennt, für den Wertpapierhandel eine Aufklärungspflicht über Rückvergütungen bereits vor 2001 ausdrücklich normiert war, dann wusste die Bank, dass sie bei der Empfehlung von Wertpapieren über ihre Interessenkonflikte aufklären musste. Dann lag die Vermutung nicht fern, dass eine solche Aufklärungspflicht auch bei der Empfehlung anderer Anlageformen bestehen könnte.

Siehe auch Rechtsprechungsübersicht zu Rückvergütungen (Kick-Backs).
 
 
Entscheidung im Wortlaut
(Fundstellen im Internet):
  • OLG Dresden (pdf)
  • FIS Money Advice
  • openJur
  •       Zusammenfassungen / Stellungnahmen
    (Fundstellen im Internet):
  • vzbv
  • FAZ
  • Rössner Rechtsanwälte
  • Aktionsbund
  • GWR 2009, 301 (Elixmann) (pdf)

  • Fundstellen in Zeitschriften:
  • VuR 2009, 422 (Besprechung RA Maier)
  • WM 2009, 1689
  • ZIP 2009, 2144
  • BKR 2009, 428
  • EWiR 2009, 701 (Theewen)
  • GWR 2009, 301 (Elixmann)


  • Vorinstanz:
    LG Chemnitz, Urteil vom 30.06.2008
    - 7 O 1273/07 -

    vom BGH aufgehoben
    Der BGH hat das Urteil aufgehoben mit Anerkenntnisurteil vom 16.03.2010 (XI ZR 258/09).

    Rechtsanwalt Arne Maier, Am Kronenhof 2, 73728 Esslingen

     

             
     
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