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EzB - Entscheidungen zum Bankrecht
Lehman-Zertifikate; Klage abgewiesen
LG Schweinfurt,
Urteil vom 05.08.2009
- 14 O 192/09 -
Klage abgewiesen
Begriffe:
Anlageberatung, Aufklärungspflicht, Schadensersatz, Lehman-Zertifikate, Einlagensicherung, Totalausfallrisiko, Insolvenzrisiko,
Emittentenrisiko, Staatshilfen, Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens |
Leitsätze RA Maier:
1. Die beratende Bank muss einen erfahrenen Anleger mit einem umfangreichen Aktiendepot
nicht darüber aufklären, dass die empfohlenen Zertifikate keinem
Einlagensicherungssystem unterliegen. Dies gilt auch dann, wenn das
für den Erwerb der Zertifikate verwendete Kapital zuvor
als Festgeld angelegt war.
2. Die beratende Bank muss über das Totalausfallrisiko aufklären.
Ein ausdrücklicher Hinweis auf das Emittentenrisiko von Lehman
Brothers war jedoch im Februar 2007 nicht erforderlich. Dieses Risiko
bestand zwar objektiv bereits seit Februar 2007, es war aber
nahezu nur theretischer Natur. Die beratende Bank durfte sich darauf
verlassen, das selbst bei existenzbedrohenden Schwierigkeiten
einer Großbank eine Lösung durch das Eingreifen
der Mitbewerber bzw. des Staates gefunden wird.
3. Die ehrliche Aussage des Anlegers, er gehe davon aus, dass er die Zertifikate
auch erworben hätte, wenn die beratende Bank über ihren
Verkaufserlös aufgeklärt hätte,
widerlegt die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens.
Anmerkung RA Maier:
Die Argumentation des Landgerichts zur Aufklärungspflicht über das Insolvenzrisiko
von Lehman Brothers ist putzig. Zwar habe dieses Risiko bestanden, man habe
aber darauf vertrauen dürfen, dass im Notfall der Staat eingreife.
Dann aber hätte tatsächlich gar kein Insolvenzrisiko bestanden.
Eine Aufklärungspflicht über das Insolvenzrisiko des Emittenten
wird auch vom Landgericht Frankfurt a.M. verneint, wenn dieses Risiko
nur theoretischer Natur ist (Urteil vom 28.11.2008). Ausdrücklich anders
das Landgericht Potsdam (Urteil vom 24.06.2009). Unabhängig davon
musste die beratende Bank aber - entgegen der Annahme des Landgerichts Schweinfurt -
in der Regel darüber aufklären, dass die Anlagen
in Lehman-Zertifikate nicht durch eine Einlagensicherung geschützt waren
(hierzu wegweisend Bömcke/Weck, VuR 2009,53; Landgericht Hamburg,
Urteil vom 23.06.2009;
Landgericht Potsdam, Urteil vom 24.06.2009).
Dies gilt insbesondere dann, wenn der Anleger - wie im Fall
des Landgerichts Schweinfurt - von einer gesicherten (Festgeld) in eine
ungesicherte Anlageform wechselt.
Siehe auch Rechtsprechungsübersicht
zu den Lehman-Zertifikaten. |
Entscheidung im Wortlaut
(Fundstellen im Internet):
noch kein Eintrag
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Zusammenfassungen / Stellungnahmen
(Fundstellen im Internet):
noch kein Eintrag
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Fundstellen in Zeitschriften:
WM 2009, 1696
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