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      EzB - Entscheidungen zum Bankrecht

Lehman-Zertifikate; Klage abgewiesen

LG Schweinfurt, Urteil vom 05.08.2009
- 14 O 192/09 -
Klage abgewiesen

Begriffe:
Anlageberatung, Aufklärungspflicht, Schadensersatz, Lehman-Zertifikate, Einlagensicherung, Totalausfallrisiko, Insolvenzrisiko, Emittentenrisiko, Staatshilfen, Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens

Leitsätze RA Maier:

1. Die beratende Bank muss einen erfahrenen Anleger mit einem umfangreichen Aktiendepot nicht darüber aufklären, dass die empfohlenen Zertifikate keinem Einlagensicherungssystem unterliegen. Dies gilt auch dann, wenn das für den Erwerb der Zertifikate verwendete Kapital zuvor als Festgeld angelegt war.

2. Die beratende Bank muss über das Totalausfallrisiko aufklären. Ein ausdrücklicher Hinweis auf das Emittentenrisiko von Lehman Brothers war jedoch im Februar 2007 nicht erforderlich. Dieses Risiko bestand zwar objektiv bereits seit Februar 2007, es war aber nahezu nur theretischer Natur. Die beratende Bank durfte sich darauf verlassen, das selbst bei existenzbedrohenden Schwierigkeiten einer Großbank eine Lösung durch das Eingreifen der Mitbewerber bzw. des Staates gefunden wird.

3. Die ehrliche Aussage des Anlegers, er gehe davon aus, dass er die Zertifikate auch erworben hätte, wenn die beratende Bank über ihren Verkaufserlös aufgeklärt hätte, widerlegt die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens.

Anmerkung RA Maier:

Die Argumentation des Landgerichts zur Aufklärungspflicht über das Insolvenzrisiko von Lehman Brothers ist putzig. Zwar habe dieses Risiko bestanden, man habe aber darauf vertrauen dürfen, dass im Notfall der Staat eingreife. Dann aber hätte tatsächlich gar kein Insolvenzrisiko bestanden.

Eine Aufklärungspflicht über das Insolvenzrisiko des Emittenten wird auch vom Landgericht Frankfurt a.M. verneint, wenn dieses Risiko nur theoretischer Natur ist (Urteil vom 28.11.2008). Ausdrücklich anders das Landgericht Potsdam (Urteil vom 24.06.2009). Unabhängig davon musste die beratende Bank aber - entgegen der Annahme des Landgerichts Schweinfurt - in der Regel darüber aufklären, dass die Anlagen in Lehman-Zertifikate nicht durch eine Einlagensicherung geschützt waren (hierzu wegweisend Bömcke/Weck, VuR 2009,53; Landgericht Hamburg, Urteil vom 23.06.2009; Landgericht Potsdam, Urteil vom 24.06.2009). Dies gilt insbesondere dann, wenn der Anleger - wie im Fall des Landgerichts Schweinfurt - von einer gesicherten (Festgeld) in eine ungesicherte Anlageform wechselt.

Siehe auch Rechtsprechungsübersicht zu den Lehman-Zertifikaten.
 
Entscheidung im Wortlaut
(Fundstellen im Internet):
noch kein Eintrag
      Zusammenfassungen / Stellungnahmen
(Fundstellen im Internet):
noch kein Eintrag

Fundstellen in Zeitschriften:
  • WM 2009, 1696
  • Rechtsanwalt Arne Maier, Am Kronenhof 2, 73728 Esslingen

     

             
     
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    Rechtsanwalt
    Arne Maier
    Am Kronenhof 2
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