Update vom 23.07.09:
Nach Ansicht des Zolls soll das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)
seit dem 24.04.09 auch im Gerüstbauerhandwerk gelten.
Für Arbeitgeber des Gerüstbauerhandwerks ergibt sich daraus eine bisher kaum bekannte Aufzeichungspflicht.
Rahmentarifvertrag für das Gerüstbauerhandwerk
vom 27.07.1993 i.d.F. des Änderungstarifvertrages vom 11.06.2002
(zuvor geändert durch Änderungstarifvertrag vom 15.11.1995)