Stand dieser Seite: 23.07.2009     Kontakt / Impressum     wichtige Hinweise     rechtsrat.ws    
 
 
Update vom 23.07.09:
Nach Ansicht des Zolls soll das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)
seit dem 24.04.09 auch im Gerüstbauerhandwerk gelten.
Für Arbeitgeber des Gerüstbauerhandwerks ergibt sich daraus eine     
bisher kaum bekannte Aufzeichungspflicht.
 
 
 

Rahmentarifvertrag

für das

Gerüstbauerhandwerk

(vormals: Gerüstbaugewerbe)

in Deutschland (ohne Berlin)
 

 


 

§ 1     Geltungsbereich            anzeigen  
 
§ 2   Beginn des Arbeitsverhältnisses   anzeigen  
 
§ 3   Arbeitszeit   anzeigen  
 
§ 4   Arbeitsversäumnis und Arbeitsausfall;
Überbrückungsgeld
  anzeigen  
 
§ 5   Lohn und Eingruppierung   anzeigen  
 
§ 6   Erschwerniszuschläge   anzeigen  
 
§ 7   Fahrtkostenabgeltung,
Verpflegungszuschuss
und Auslösung
  anzeigen  
 
§ 8   Urlaub   anzeigen  
 
§ 9   Freistellung zu Arbeitsgemeinschaften   anzeigen  
 
§ 10   Sterbegeld   anzeigen  
 
§ 11   13. Monatseinkommen   anzeigen  
 
§ 12   Arbeitssicherheit und
Gesundheitsschutz
  anzeigen  
 
§ 13   Beendigung des Arbeitsverhältnisses   anzeigen  
 
§ 14   Ausschlussfristen   anzeigen  
 
§ 15   Schiedsverfahren   anzeigen  
 
§ 16   Durchführung des Vertrages   anzeigen  
 
§ 17   Inkrafttreten und Laufdauer   anzeigen  
 
 

wichtige Hinweise zu diesem Internet-Angebot

Rechtsanwalt Arne Maier, Am Kronenhof 2, 73728 Esslingen